Zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen im Unternehmen führen wir eine konsequente interne und externe Qualitätsprüfung durch. Verantwortlich für das gesamte QM-System sind die Qualitätsbeauftragten, die in dieser Funktion unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt sind.
Das Seniorenwohnheim Brückentor sowie das Hospital St. Elisabeth stellen sich neben den gesetzlichen Qualitätsanforderungen freiwillig den Anforderungen der „Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.“ und lassen die Wohn- und Betreuungsangebote unserer Häuser auf ihre Verbraucherfreundlichkeit hin begutachten.
Neben diesen freiwilligen Qualitätsprüfungen gibt es seit 2009 eine regelmäßige Qualitätsprüfung durch die Verbände der Pflegekassen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 115 SGB XI.
Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit ist eine zentrale Voraussetzung für Legitimation und Profilbildung diakonischer Arbeit. Sie ist zudem Ausweis von Professionalität und Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grund wurden 2010 erstmals umfassende Transparenzstandards für Caritas und Diakonie verabschiedet. 2018 wurden sie in einem verbändeübergreifenden Prozess überarbeitet und gestrafft.