Die Mitarbeiterin Ulrike Koch hat zwischen Februar und Mai 2019 an der Mildred Scheel Akademie der Uni Göttingen eine Ausbildung zur “Gesprächsbegleiterin” – Gesundheitliche Vorausplanung im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes im SGB V § 132g absolviert.
Hintergrund: Das neue Hospiz-und Palliativgesetz ermöglicht stationären Pflegeeinrichtungen der Alten-und Eingliederungshilfe Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und deren gesetzlichen Betreuern/Angehörigen eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Hierunter meint der Gesetzgeber das international anerkannte Konzept des „Advance Care Planning“ welches im deutschsprachigen Raum mit „Behandlung im Voraus Planen (BVP)“ umschrieben ist. Ziel von Behandlung im Voraus Planen ist, mögliche künftige Behandlungsentscheidungen so vorauszuplanen, dass die Bewohnerinnen und Bewohnerauch dann zuverlässig nach ihren individuellen Wünschen behandelt werden, wenn sie diese in Notfallsituationen oder krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern können. Behandlung ist hier im ganzheitlichen Sinne zu verstehen und umfasst neben medizini-schen besonders pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche Aspekte. Zur Umsetzung des § 132g SGB V sind teilweise neue Rollen im Gesundheitswesen erforderlich, wie die der Gesprächsbegleiter/in.
Wir freuen uns, das sich Ulrike Koch als langjährige erfahrene Pflegefachkraft mit uns gemeinsam auf den Weg gemacht hat, dass Konzept der BVP innerhalb der DiaCom Altenhilfe gGmbH umzusetzen, so Geschäftsführer Torsten Rost, bei der Übergabe eines Glückwunschpräsentes.