Die bisherigen strikten Besuchsbeschränkungen für Alten und Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen haben dazu beigetragen, das Risiko einer SARS-Cov2-Infektionsübertragung zu verringern. Sie stellen jedoch gleichzeitig einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bewohner*innen dar. Auch ist festzustellen, dass insbesondere Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen damit der Gefahr ausgesetzt werden, dass sich ihr Allgemein- und auch ihr Gesundheitszustand verschlechtert, da das Besuchsverbot zu einer Trennung von den Angehörigen und damit faktisch zu einer Kontaktsperre und zur Vereinsamung führt.
Die Einrichtungen sind aber gehalten anhand eines individuellen Schutzkonzeptes nach Maßgabe der Handlungsempfehlungen des RKI, des HMSI und des Schutzkonzeptes des HMSI die Besuche selbst zu regeln.
Das hessische Corona-Kabinett hat am 29.Oktober weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umgesetzt. Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Ab 02. November müssen wir die Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen allerdings zeitlich wieder einschränken. Dabei gelten besondere Verhaltensregeln:
1. Einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person ist zweimal pro Woche der Besuch einer in der Einrichtung befindlichen Person gestattet.
2. Besucher müssen sich vorher telefonisch oder per Mail anmelden und sich beim Betreten der Einrichtung bemerkbar machen.
3. Name und Anschrift des Besuchers müssen in der Einrichtung dokumentiert werden.
4. Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung Mund-Nasen-Schutz nach Weisung der Einrichtung anlegen.
5. Voraussichtlich ab 05.11. kann ein Besuch in der Einrichtung nur nach negativem Schnelltest erfolgen.
6. Besucher halten immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Besuchten.
Näheres haben wir in einem Schutzkonzept geregelt, dessen Einhaltung der jeweiligen Einrichtungsleitung obliegt.