Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes hat die DiaCom Altenhilfe gGmbH eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen beispielsweise offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der DiaCom Altenhilfe gGmbH im Kontakt stehen. Sie können Hinweise über den digitalen Meldekanal abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen mit einem der beauftragten Rechtsanwälte der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft, nutzen Sie bitte den digitalen Meldekanal, um diesen Wunsch sicher zu äußern und einen Termin abzustimmen.
-> zum Meldekanal bei der DiaCom Altenhilfe gGmbH
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.