In der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 18. November 2021 wurden verschärfte Schutzmaßnahmen, die sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben, beschlossen. Für unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Eschwege und die ambulant betreute WG in Niederhone gelten ab dem 24.11.2021 folgende Anforderungen:
- alle Besucherinnen und Besucher (also auch geimpfte und genesene Personen) müssen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist.
Derzeit gehen wir davon aus, dass dazu ein PoC-Antigentest ausreicht. Weitere Details und Hinweise zur konkreten Umsetzung vor Ort werden sich aber erst aus der hess. Corona-SchutzVO ergeben. Wir werden hier darüber informieren.
Derzeit können wir in den stationären Pflegeeinrichtungen zu folgenden Zeiten vor Ort Schnelltests (PoC) für Besucher*innen anbieten:
Seniorenwohnheim Brückentor
- montags bis freitags 8.30-10.15 Uhr
Hospital St. Elisabeth:
- montags von 8.30-11.00 Uhr
- mittwochs von 08.30-11.00 Uhr
- freitags von 14.30-16.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können wir aus personellen Gründen keine PoC-Tests anbieten. Bitte lassen Sie sich im örtlichen Testzentrum oder in Apotheken testen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Anforderungen aus § 28b Infektionsschutzgesetz bedingen, dass die Eingangstüren der Einrichtungen bis auf weiteres geschlossen sind und nur auf Zuruf/Klingeln geöffnet werden können.